Sachsen-Anhalts Verfassungsgericht urteilt über Briefwahl
Sachsen-Anhalts Verfassungsgericht will am 3. Mai seine Entscheidung dazu verkünden, ob eine reine Briefwahl unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.
Am Donnerstag habe das Gericht in Dessau-Roßlau zu dieser Frage verhandelt. 22 Landtagsabgeordnete, darunter 21 von der AfD-Fraktion, hätten geklagt, weil sie die Wahlfreiheit, das Wahlgeheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt sähen und die Regelungen für verfassungswidrig halten. Die Abgeordneten hätten die Gesetzesänderungen mit einem Normenkontrollverfahren angegriffen.
Ende 2020 hatte der Landtag beschlossen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Wahlen auch als reine Briefwahl durchgeführt werden könnten. Die Landeswahlleiterin solle die mögliche Entscheidung treffen. Am 6. Juni wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Bislang stehe eine reine Briefwahl dazu praktisch nicht zur Debatte.
Der Verfahrensbevollmächtigte der klagenden Landtagsabgeordneten, Michael Elicker, habe die Gefahr einer «sozialen Kontrolle am Küchentisch» hervorgehoben.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv
Freitag, 09 April 2021