Urteil: Testpflicht in Hamburger Schule rechtswidrig

Urteil: Testpflicht in Hamburger Schule rechtswidrig


Ein Grundschüler muss sich nach einer Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts nicht an seiner Schule auf Corona testen lassen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.

Urteil: Testpflicht in Hamburger Schule rechtswidrig

Es reiche ein negatives Ergebnis aus einem anerkannten Schnelltestzentrum, das maximal 24 Stunden alt sei, heiße es in dem gestern veröffentlichten Beschluss vom 29. April.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts verletze die Testpflicht an der Schule den Datenschutz, zumindest wenn ein Test positiv ausfalle und das Ergebnis an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden muss. „Die derzeitige Ausgestaltung der testabhängigen Zugangsbeschränkung verstößt nach summarischer Prüfung (…) gegen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung“, heiße es in dem Beschluss. Die Datenerhebung setze Freiwilligkeit voraus. Die Alternative Homeschooling bedeute aber einen Nachteil für den Schüler, er könne sich darum nicht freiwillig entscheiden. Die Schulbehörde habe gegen die Eil-Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 13 Mai 2021

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