Antisemitismus und vier Fälle juristischen Hohns

Antisemitismus und vier Fälle juristischen Hohns


Vier Jahre nachdem Sarah Halimi, eine 65-jährige französische Jüdin, Mutter und Ärztin, in Paris ermordet wurde, ist der Fall in Frankreich wieder in den Nachrichten.

Antisemitismus und vier Fälle juristischen Hohns

Das französischen oberste Gericht urteilte diesen Monat, dass der Täter, Kobili Traoré, nicht vor Gericht gestellt werden kann, obwohl niemand bestritt, dass er sein Opfer brutal geprügelt und aus ihrem Fenster im dritten Obergeschoss geworfen hatte, wobei er „Allahu akbar“ porklamierte.

Der Grund? Es wurde entschieden, dass er unter dem Einfluss von Cannabis einen „Deliriumsschub“ hatte. Damit könne er strafrechtlich nicht für sein Handeln zur Verantwortung gezogen werden. Als Ergebnis gab es kein Verfahren und rechtliche Abrechnung und wird sie auch nicht geben. Stattdessen wurde der Mörder als psychiatrischer Behandlung bedürftig erachtet. Aber wird diese psychiatrische Behandlung sich einzig auf sein Drogenproblem oder wird sie auch seine tödlich antisemitischen Überzeugungen konzentrieren?

Dass dies ein haarsträubendes Ergebnis ist, muss gar nicht erst gesagt werden. Welche Botschaft sendet das aus? Nun, im wahrsten Sinn des Wortes kann der Mörder offensichtlich nicht für seine eigene Entscheidung Cannabis zu konsumieren zur Verantwortung gezogen werden, ganz zu schweigen für die kaltblütige Ermordung seiner Nachbarin und die eindeutig antisemitischen Untertöne all dessen.

Fazit: Rauche Gras, ermorde einen Juden, geh nicht ins Gefängnis.

Apropos: Das dürfte rechtliche Folgen über die Grenzen Frankreichs hinaus haben, weil immer mehr Länder, darunter eine Reihe US-Bundesstaaten den Gebrauch von Cannabis legalisieren.

Der französische Präsident Emmanuel Macron hat zurecht damit reagiert Veränderungen des Gesetzes zu fordern, um zu verhindern, dass so etwas noch einmal passiert, auch wenn manche mit dem Rücken an der Wand gelehnt da stehen und ihn der Einmischung in die Justiz beschuldigt haben.

Wäre dies die einzige juristische Verhöhnung in Europa, die Juden trifft, wäre das schon mehr als genug. Aber so ist es nicht. Hier sind drei weitere Beispiele unter viel zu vielen.

2014 gab es im deutschen Wuppertal einen Brandanschlag auf eine Synagoge. Drei Täter mit palästinensischem Hintergrund wurden ausgemacht.

Während der folgenden drei Jahre juristischen Hickhacks vor mehreren Gerichten behaupteten die Angeklagten wechselnd, sie seien von Cannabis high gewesen, betrunken und es nicht böse gemeint, obwohl sie auch behaupteten, sie hätten „Aufmerksamkeit auf den Gaza-Konflikt mit Israel lenken“ wollen.

Am Ende erhielten die drei Bewährungsstrafen für den von ihren Molotowcocktails verursachten Schaden. Aber – und das ist ein großes Aber – das Landgericht urteile, das Motiv sei nicht antisemitisch, sondern vielmehr Protest gegen Israel.

Die Berliner Direktorin des American Jewish Committe, Deidre Berger, sagte damals dazu in den Medien: „Das war ein eindeutiger Fall. Warum ist es dann so schwer für Rechtsorgane das Offensichtliche zu sagen, nämlich dass Hass auf Israel oft Antisemitismus kaschiert?“

Beachten Sie den offiziellen Denkprozess: Das es in der Gegend kein „legitimes“ israelisches Ziel gab, konnte die Synagoge, ein Ort der religiösen Verehrung, als Stellvertreter für Israel angesehen und damit auch angegriffen werden – ohne jegliche Erkenntnis des antisemitischen Charakters dessen, was stattfand. Atemberaubend, absolut atemberaubend.

Unterdessen hing ein Cafébesitzer in der Stadt Saint-Nicolas in Belgien ein Schild in sein Fenster. Es war in seiner Muttersprache Türkisch geschrieben: „Hunde sind in dieser Einrichtung zugelassen, Jude aber unter keinerlei Umständen.“ Es erschien auch auf Französisch, wobei das Wort „Juden“ durch „Zionisten“ ersetzt wurde.

Dieser Vorfall ereignete sich kurz nachdem vier Menschen, darunter ein israelisches Paar, dessen Kinder als Waisen zurückblieben, im jüdischen Museum in der Hauptstadt Brüssel von einem Jihadisten getötet wurden.

Trotz breit gestreuter Proteste wegen des Schildes im Fenster und seiner abschreckenden Botschaft, die an die Nazizeit erinnerte, entschied sich die Staatsanwaltschaft keine Anklage gegen den Cafébesitzer zu erheben.

Die erschreckende Botschaft? Es ist in Ordnung, wenn ein Geschäft öffentlich behauptet, dass Hunde willkommen sind, Juden aber nicht.

Und dann gab es noch diesen Vorfall im norwegischen Oslo im Jahr 2018.

Bei einer öffentlichen Veranstaltung, die ausgerechnet für Multikulturalismus werben sollte, betrat der norwegische Rapper Kaveh Kholardi, von Vertretern der Stadt eingeladen, die Bühne und sprach über die „Scheißjuden“.

Die Folge? Der Staatsanwalt lehnte juristisches Vorgehen ab; er behauptete Kholardi „scheint auf Juden zu zielen, es kann aber so gesehen werden, dass er seine Unzufriedenheit mit der Politik des Staates Israel zu Ausdruck bringt.“

Wie bitte?

Die unvermeidliche Bedeutung der norwegischen Entscheidung: Juden, wo immer sie leben mögen und was immer sie denken, müssen als Stellvertreter des Staates Israel betrachtet werden.

Das ist kaum anders als das Urteil aus Wuppertal, dass eine Synagoge als Nebenstelle des Staates Israel angesehen werden kann.

Vier Beispiele – Paris, Wuppertal, Saint-Nicolas und Oslo – wo der Rechtsweg die Juden im Stich ließ, die Justiz versagte und der gesunde Menschenverstand scheiterte.

Vier Beispiele der Unfähigkeit oder Nichtbereitschaft kristallklare Erscheinungsformen des zeitgenössischen Antisemitismus zu begreifen und ihm entgegenzutreten.

Vier Beispiele dafür, dass, wenn es um Judenhass geht, von manchen unermüdliche Anstrengungen unternommen werden, um die Umstände für milder zu erklären oder das Offensichtliche schlicht zu bestreiten.

Vier Beispiele dafür, dass die Worte „Nie wieder“, die so oft wegen des Völkermords am jüdischen Volk auf europäischem Boden zwischen 1933 und 1945 wiederholt werden, nur dann Bedeutung haben, wenn angemessenes Handeln diese Worte begleitet.

Andernfalls sind sie bestenfalls nur hohles Gerede, schlimmstenfalls eine grausame Irreführung.

übersetzt von heplev


Autor: heplev
Bild Quelle: Screenshot twitter


Montag, 26 April 2021

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.



Deutschland - Freitag, 13 Januar 2023

Hamburger Gericht gestattet es, einen Regierungsbeamten als antisemitisch zu bezeichnen, führt in Begründung die JPost an.

Das Landgericht Hamburg veröffentlichte am Montag ein wegweisendes Urteil, mit dem es einen Regierungsbeamten für antisemitisch erklärte, weil er eine deutsche Jüdin mit dem Nazi-Massenmörder Adolf Eichmann auf eine Stufe stellte und einen der zionistischen Gründer der IDF als „Kriegsverbrecher“ bezeichnete.
[weiterlesen...]

Hamburger Gericht gestattet es, einen Regierungsbeamten als antisemitisch zu bezeichnen, führt in Begründung die JPost an.

Folgen Sie uns auf:

flag flag